Fischereischein auf Lebenszeit beantragen
Fischereischein auf Lebenszeit beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenDer Fischereischein auf Lebenszeit wird für Angler / Sportfischer erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Sachkundeprüfung (Fischereischeinprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist.
Berufsfischer erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage eines Ausbildungsvertrages oder des Nachweises des Berufsabschlusses; Fischereiwissenschaftler erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises über die fischereiliche Hochschul- oder Fachhochschulausbildung.
Leistungsbeschreibung
Der Fischereischein auf Lebenszeit wird für Personen die die Fischerei als Freizeitbeschäftigung ausüben möchten dann erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Prüfung der Sachkunde (Fischereischeinprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist. Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde.
Personen, die die Fischerei beruflich ausüben (Haupt- und Nebenerwerbsfischer), erhalten
- den Fischereischein bei Vorlage eines Ausbildungsvertrages (dann mit Befristung bis zum Ende der Ausbildung) oder
- den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen Berufsausbildung.
Personen, die die Fischerei unter wissenschaftlichen Aspekten ausüben (z.B. Fischereibiologen) erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen fischereilichen akademischen Ausbildung.
- Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern - Fischereischein auf Lebenszeit
- Mecklenburg-Western Pomerania State Office for Agriculture, Food Safety and Fisheries - Fishing license for life
- Rolnictwa, Bezpieczeństwa Żywności i Rybołówstwa Meklemburgii-Pomorza Przedniego - Dożywotnia licencja połowowa
Verfahrensablauf
- Antragstellung,
- Prüfung des Antrages und des Sachkundenachweises,
- Zahlung der Gebühr,
- Erteilung des Dokuments.
Für die Erteilung der Fischereischeine auf Lebenszeit sind folgende Behörden zuständig:
- für Personen, die die Fischerei als Freizeitbeschäftigung ausüben möchten (Angler oder Sportfischer): örtliche Ordnungsbehörden der Ämter und amtsfreien Gemeinden, in deren Amtsbereich die antragstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat.
- für Personen, die die Fischerei beruflich ausüben ( Berufsfischer im Haupt- oder Nebenerwerb) oder unter wissenschaftlichen Aspekten ausüben (z.B. Fischereibiologen als Fischereiwissenschaftler ): das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF M-V) als obere Fischereibehörde.
Zuständige Stelle
An dieser Stelle muss eine Auswahl getroffen werden, um die letztlich zuständige Stelle zu ermitteln.
Sind Sie Angler/Freizeitfischer?
- Bei "Ja" klicken Sie auf " Weiter mit örtliche Ordnungsbehörde (Kommunen)"
- Bei "Nein" klicken Sie auf "Weiter mit Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern"
- Weiter mit örtliche Ordnungsbehörde (Kommunen)
- Weiter mit Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
- Continue with local regulatory authority (municipalities)
- Continue with State Office for Agriculture, Food Safety and Fisheries Mecklenburg-Western Pomerania
- Kontynuacja współpracy z lokalnymi organami regulacyjnymi (gminami)
- Rolnictwa, Bezpieczeństwa Żywności i Rybołówstwa Meklemburgii-Pomorza Przedniego
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben (Kinder < 14 Jahre benötigen keinen Fischereischein - jedoch eine Angelerlaubnis für das Gewässer)
Der Antragsteller muss erklären, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist. Er muss im weiteren erklären, dass in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen die oben aufgeführten Vorschriften durchgeführt worden ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schriftlicher Antrag auf Erteilung des Fischereischeins auf Lebenszeit
- Aktuelles Passbild
- Personalausweis
- Original und Kopie des Zeugnisses über die bestandene Fischereischeinprüfung oder einer vergleichbaren Sachkunde, die vom Ablegen der Fischereischeinprüfung befreit
Vergleichbare Sachkundedokumente sind:
- die abgeschlossene Ausbildung zum Fischwirt eine dem Fischwirt gleichwertige Berufsausbildung [vgl. § 2 KüFVO und § 2 BiFVO]
- eine abgeschlossene fischereiliche Hochschul- oder Fachhochschulausbildung (Fischereibiologe, Master/Bachelor mit Spezialisierung Fischereibiologie, Fischereidiplomingenieur, Fischereiingenieur)
Anmerkung:
- Die Raubfischqualifikation des Deutschen Anglerverbandes der DDR im DAV-Mitgliedsbuch stellt seit dem 01.09.2005 kein Sachkundedokument für die Erteilung des Fischereischeines mehr dar. Mit dem neuen Fischereigesetz des Landes M-V wurde die 12 Jahre dauernde Umtauschaktion beendet.
- Die Erteilung des Fischereischeines auf Lebenszeit ist gebührenpflichtig. Neben der Gebühr wird im Falle der Ausgabe einer Fischereiabgabemarke die Abgabe erhoben (siehe Gebühren und Entgelte).
Welche Gebühren fallen an?
-
Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit (neu, Ersatz, Umtausch): EUR 8,00
- Erhöht sich der Aufwand für die Erteilung des Fischereischeins aufgrund besonderer Umstände (z. B. fehlende Unterlagen müssen von der Behörde beschafft werden) über das gewöhnliche Maß hinaus, kann auf die Gebühr ein Zuschlag in Höhe von bis zu 25 % auf die Erteilungsgebühren erhoben werden.
- Zusätzlich ist für die jährliche Gültigkeit des Fischereischeines eine Fischereiabgabemarke für EUR 10,00 zu erwerben und in den Schein einzukleben.
Bearbeitungsdauer
i.d.R. 2 Arbeitstage
Rechtsgrundlage
- § 7 Landesfischereigesetz M-V
- Fischereischeinverordnung M-V
- Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung M-V (Gebührennummern 304.1.2 und 304.2.1)
- § 7 State Fishing Act M-V
- Fishing License Ordinance M-V
- Agriculture and Food Industry Costs Ordinance M-V (fee numbers 304.1.2 and 304.2.1)
- § 7 Państwowa ustawa o rybołówstwie M-V
- Rozporządzenie w sprawie licencji połowowych M-V
- Rozporządzenie w sprawie kosztów w przemyśle rolno-spożywczym M-V (numery opłat 304.1.2 i 304.2.1)
Anträge / Formulare
- Formulare und Merkblätter in der Fischereiverwaltung
- Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit
- Forms and information sheets in the fisheries administration
- Application for the issue of a lifetime fishing license
- Formularze i arkusze informacyjne w administracji rybołówstwa
- Wniosek o dożywotnią licencję połowową
Was sollte ich noch wissen?
Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler noch eine gewässerspezifische Angelerlaubnis, die vom Fischereiberechtigten (Binnenfischer, Angelverein, Kommune) des Gewässers erworben werden kann. Anglererlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V erteilt die obere Fischereibehörde.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern