Leistungsbeschreibung


Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
    • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
    • gemäß dem Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • die Religionszugehörigkeit, sofern sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.

An wen muss ich mich wenden?


Das Standesamt, bei dem Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Als Nachweis Ihrer Identität ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Sofern Sie sich vertreten lassen, benötigt die vertretende Person ebenfalls ein Identitätsdokument sowie eine Vollmacht. Gegebenenfalls sind Nachweise für das rechtliche Interesse zu erbringen.

Welche Gebühren fallen an?


Kosten für eine zweite und jede weitere Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 7,50

Kontakt
Standesamt
Kontaktpersonen

  • Frau Natalie Weiß