Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
Leistungsbeschreibung
Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.
Rechtsgrundlage
örtliche Satzungen
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. das Recht zur Erhebung obliegt der Gemeinde....
Hierf finden Sie die Satzung der Stadt Boizenburg/Ebe